AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand
3. Leistungen des Veranstalters
4. Vertragsschluss bei Online-Buchungen und Vertragssprache
5. Vertragsschluss bei Buchungen per individueller Kommunikation
6. Widerrufsrecht
7. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
8. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
9. Lieferung und Einlösen von Wertgutscheinen
10. Entgelt und Zahlungsbedingungen
11. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
12. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
13. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
14. Rücktritt des Veranstalters
15. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen
16. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
17. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten
18. Nennung als Referenzkunden
19. Haftung
20. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
21. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
22. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
23. Geheimhaltung
24. Alternative Streitbeilegung
25. Verhaltenskodex
26. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Claudia Stegemann, CIS Leadership Academy, Severinusstraße 90, 50354 Hürth, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
1.2. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Teilnehmer im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und der Veranstalter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Workshops, Trainings, Coachings und Moderationen (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.
2.2. Für Verträge über die Lieferung von Wert- und Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird. Wertgutscheine können über die Website entgeltlich erworben und dort eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können vom Teilnehmer über die Website ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
2.3. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Selbstlernkurse, Video- sowie Audioinhalte, E-Books) in elektronischer Form über die Website oder per E-Mail zum Download bzw. als fortlaufende Datenübertragung auf Abruf („Video-on-Demand“ durch sog. „Streaming“) bereit und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach Maßgabe der Ziffer 16. dieser AGB ein.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1. Der Veranstalter bietet seine Veranstaltungen sowohl in Präsenz, Online-Live per Videokonferenz als auch als digitale Inhalte (Video-on-Demand) an.
3.2. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.3. Die Präsenz-Veranstaltungen finden an bzw. in den durch den Veranstalter und/oder Teilnehmer ausgewählten Veranstaltungsorten bzw. Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.
3.4. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Live-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Videokonferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine passende Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Live-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Soweit zuvor vertraglich vereinbart, erhält der Teilnehmer vor dem Start der Online-Veranstaltung von dem Veranstalter die hierzu erforderliche Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.5. Soweit der Veranstalter digitale Inhalte gem. Ziffer 2.3. bereitstellt, erfolgt dies ausschließlich durch die fortlaufende Datenübertragung auf Abruf („Video-on-Demand“ durch sog. „Streaming“) unter Einsatz geeigneter technischer Verfahren. Für die ordnungsgemäße Wiedergabe des Streams hat das System des Teilnehmers bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen, die dem Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser technischen Systemvoraussetzungen liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Mängel, die auf unzureichende Systemvoraussetzungen auf Seiten des Teilnehmers zurückzuführen sind.
3.6. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3.7. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen auch durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
4. Vertragsschluss bei Online-Buchungen und Vertragssprache
4.1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu bestellen.
4.2. Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Bestellungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellungsformular und durch Klicken des den Bestellungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Ferner kann der Teilnehmer eine rechtsverbindliche Bestellung auch per E-Mail, per Brief, über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular oder per Messenger-Nachricht gegenüber dem Veranstalter abgeben.
4.3. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,
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indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Bestellungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
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indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gemäß Ziffer dieser AGB.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, gilt vorstehendes für den Fall, dass die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung bereits vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn annimmt.
4.4. Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Teilnehmer in seinem Nutzerkonto auf der Website des Veranstalters einsehen, sofern der Teilnehmer vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Veranstalters gespeichert und können vom Teilnehmer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Nutzerkonto eingesehen und abgerufen werden.
4.5. Für Teilnehmer, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Veranstalter kann den Vertragstext einschließlich der AGB in Textform (per E-Mail) oder über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.
4.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.7. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
4.8. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
5. Vertragsschluss bei Buchungen per individueller Kommunikation
5.1. Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail, per Brief oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.
5.2. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).
5.3. Dieses Angebot kann der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter durch Annahmeerklärung per E-Mail, per Brief oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgelts innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Veranstalter weist den Teilnehmer in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Teilnehmer dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
5.4. Für Buchungen, die im Wege individueller Kommunikation erfolgen, gilt Ziffer 4.6. entsprechend.
5.5. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
6. Widerrufsrecht
6.1. Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
6.2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
7. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
7.1. Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter:
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alle erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen,
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zu den üblichen Veranstaltungszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere eines für die Durchführung geeigneten Schulungsraums gestatten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten,
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erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen,
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Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sowie die für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stellen,
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auf Anforderung des Veranstalters für die Dauer der Schulung in angemessener Anzahl funktionsfähige Laptops oder vergleichbare Endgeräte einschließlich der erforderlichen Software und Internetzugänge für die Teilnehmer bereitstellen,
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden.
7.2. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
7.3. Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet. Soweit für einzelne Programmpunkte – insbesondere für Schulungen, die den Einsatz von Laptops erfordern – die Bereitstellung von Laptops durch Teilnehmer und/oder Dritte nicht erfolgt, entfällt der entsprechende Programmpunkt ersatzlos; eine Nachholung oder Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt ist in diesem Fall ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Durchführung oder Ersatz des entfallenen Programmpunkts, bestehen nicht.
8. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
8.1. Aktionsgutscheine werden dem Teilnehmer per E-Mail oder als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.
8.2. Aktionsgutscheine können nur von Verbrauchern eingelöst werden.
8.3. Der Teilnehmer kann pro Bestellung nur einen Aktionsgutschein einlösen.
8.4. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
8.5. Der Teilnehmer hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
8.6. Der Betrag der Bestellung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Teilnehmer zu erstatten.
8.7. Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Bestellung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.
8.8. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.
8.9. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gilt ergänzend: Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Teilnehmer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bestellt Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.
8.10. Der Aktionsgutschein ist nicht auf Dritte übertragbar und kann vor Leistungserbringung über die Website mit schuldbefreiender Wirkung nur durch die auf dem Aktionsgutschein genannte Person eingelöst werden. Der Veranstalter kann überprüfen, ob der jeweilige Aktionsgutscheininhaber rechtmäßiger Inhaber und berechtigt ist, den Aktionsgutschein einzulösen.
9. Lieferung und Einlösen von Wertgutscheinen
9.1. Wertgutscheine werden dem Teilnehmer als Gutscheincode per E-Mail überlassen.
9.2. Wertgutscheine unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB und verlieren mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr des Wertgutscheinkaufs ihre Gültigkeit. Ein dem Teilnehmer möglicherweise zustehendes Restguthaben wird diesem bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. Nach Eintritt des Ablaufdatums verfällt ein bestehendes Restguthaben.
9.3. Der Teilnehmer hat den Wertgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Wertgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
9.4. Der Teilnehmer kann pro Bestellung nur einen Wertgutschein einlösen.
9.5. Die Einlösung eines Wertgutscheins ist ausschließlich für die vom Veranstalter angebotenen Leistungen vorgesehen. Der Kauf von weiteren Wertgutscheinen durch Einlösung eines Wertgutscheins ist nicht möglich.
9.6. Soweit der Wert des Wertgutscheins den Betrag der Bestellung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.
9.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Wertgutscheins findet nicht statt.
9.8. Der Wertgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen vor Leistungserbringung über die Website mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Wertgutschein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Veranstalter hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.
10. Entgelt und Zahlungsbedingungen
10.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2. Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
10.3. Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) entstehen.
10.4. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
10.5. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
10.6. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
10.7. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.
10.8. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Veranstalters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Teilnehmers gefährdet wird, so ist der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
11. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
11.1. Zur Teilnahme an der bestellten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.
11.2. Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.
12. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
12.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gem. Ziffer 3. (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
12.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 11.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
12.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
13. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
13.2. Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Teilnehmer gegenüber in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
13.3. Dem Teilnehmer wird das gezahlte Entgelt unverzüglich zurückerstattet, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu bestellen. Dasselbe gilt, wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer außer in Fällen von Ziffer 18. nicht zu.
14. Rücktritt des Veranstalters
14.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
14.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
15. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers – Stornierungen
15.1. Der Teilnehmer kann als Verbraucher bis zu 28 Tage vor Beginn von Präsenzveranstaltungen und bis zu 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn von Onlineveranstaltungen ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher ggf. nach Ziffer 6. zustehendes Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
15.2. Der Teilnehmer kann als Unternehmer bis zu drei (3) Monate vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
15.3. Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Bestellung der Veranstaltung verwendet hat.
16. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
16.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
16.2. Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
16.3. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
16.4. Die erforderlichen Lehrinhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
17. Mängelhaftung, Bereitstellung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten
17.1. Handelt der Teilnehmer als Verbraucher, so gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
17.2. Handelt der Teilnehmer als Unternehmer gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt: Mängelansprüche verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab Bereitstellung der digitalen Inhalte, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Der Veranstalter stellt Aktualisierungen der digitalen Inhalte nur bereit, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Eine darüber hinausgehende Aktualisierungspflicht besteht nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die digitalen Inhalte unverzüglich nach Bereitstellung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die digitalen Inhalte als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Überprüfung nicht erkennbar.
17.3. Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form im Kundenkonto (sofern der Teilnehmer ein Kundenkonto eingerichtet hat) bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
17.4. Für die Nutzung der digitalen Inhalte wird ein Zugang zum Internet sowie gängige und übliche sowie dem Teilnehmer zumutbare Darstellungsmöglichkeiten (z. B. ein Browser oder eine PDF-Darstellungssoftware) vorausgesetzt. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verhinderung des Zugangs zu den digitalen Inhalten oder deren Abruf, falls diese Hindernisse im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen (das gilt insbesondere für den Zugang des Teilnehmers zum Internet).
17.5. Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
17.6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen.
17.7. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
17.8. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer das vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt.
18. Nennung als Referenzkunden
18.1. Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
18.2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media-Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Teilnehmers erfolgen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
19. Haftung
19.1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
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bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
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bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
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bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
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soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
19.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 19.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
19.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
20. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.
21. Vertragslaufzeit und Kündigung
21.1. Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
21.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
21.3. Der Vertrag kann in Schrift-, Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) oder in elektronischer Form über die vom Veranstalter auf seiner Website vorgehaltene Kündigungsschaltfläche gekündigt werden.
22. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
22.1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
22.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält , dass dem Veranstalter die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen. Für noch nicht erbrachte Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass ihm durch die Vertragsbeendigung keine oder nur unerhebliche ersparte Aufwendungen entstanden sind. Der Veranstalter muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
23. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
24. Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
25. Verhaltenskodex
Der Veranstalter hat sich den Verhaltenskodizes von (1) BDVT e.V. (Der Berufsverband für Training, Beratung und Coaching) und (2) DVC e.V. (Deutscher Coaching Verband e.V.) unterworfen. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im Internet unter (1) https://www.bdvt.de/bdvt/ und (2) https://coachingverband.org/.
26. Schlussbestimmungen
26.1. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.
26.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
26.3. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
26.4. Handelt der Teilnehmer als Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 10.11.2025